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Allgemeine Geschäftsbedingungen Bike & Boot Camp Saalfeld


§ 1 Allgemeines
Für alle Leistungen, die vom Bike & Boot - Camp Saalfeld für seine Kunden erbracht werden, gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Vertragsabschluß gültigen Fassung. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Form.

 

§ 2 Vertragsabschluß
Der Vertrag mit dem Bike & Boot Camp- Saalfeld kann persönlich, telefonisch, per Fax oder E- Mail geschlossen werden und ist somit verbindlich. Eine Anmeldung kann durch einen Mieter für eine oder mehrere Personen erfolgen. In der Anmeldung werden die Anzahl der Personen, die Mietgegenstände sowie die voraussichtliche Mietdauer benannt. Eine Vertragsbestätigung kann ebenfalls persönlich, telefonisch, per Fax oder E- Mail innerhalb von 14 Kalendertagen erfolgen. Eine Bestellung gilt dann als bestätigt, wenn mindestens 50 % des Gesamtpreises oder eine vom Vermieter festgelegte Summe als Anzahlung in bar oder auf die aktuelle Kontoverbindung geleistet worden sind. Der Vertrag gilt damit als angenommen. Wird der Vertrag innerhalb dieser Frist nicht bestätigt, gilt er als abgelehnt. Minderjährige Personen sind von der Vermietung ausgeschlossen !

 

§ 3 Preise / Zahlungsweise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Vertragsvereinbarung veröffentlichten aktuellen Preislisten. Werden andere Preise veröffentlicht, verlieren alle bisherigen Preise ihre Gültigkeit. Vom Bike & Boot – Camp zu erbringende vertraglich festgelegte Leistungen sind im voraus zu bezahlen. Entstehen während des Verlaufes der Vertragserfüllung zusätzliche Kosten, ( z.B. Tourverlängerung ), sind diese im Nachhinein zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit, Bar oder per Rechnung zu zahlen. Ist die Dauer eines Vertrages nicht von vornherein abzusehen, so ist die laut Preisliste für das Mietobjekt vorgesehene Mindestgebühr oder eine vom Vermieter festgelegte Summe als Anzahlung zu leisten.

 

§ 4 Mietdauer
Als Mietdauer gilt die im Mietvertrag festgelegte Zeit. Wird die vereinbarte Mietdauer vom Mieter verkürzt, erfolgt keine Mietrückzahlung. Eine Verlängerung ist nur dann statthaft, wenn sie vom Mieter vorher beantragt und vom Vermieter bestätigt wurde. Dies kann telefonisch erfolgen. Für eine derartige Verlängerung gelten Einzeltagespreise laut Preisliste. Wird eine Verlängerung ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen, ist der Vermieter berechtigt, einen Aufschlag von 50% zum Tagespreis zu erheben.

 

§ 5 Vertragsrücktritt
Tritt der Mieter innerhalb einer Kalenderwoche vor Mietbeginn vom Vertrag oder Teilen des Vertrags zurück, werden 50% vom Mietpreis berechnet. Tritt der Mieter innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn vom Vertrag oder Teilen des Vertrages zurück, wird der volle Mietpreis berechnet. Eventuelle Kulanzregelungen sind davon nicht betroffen.

 

§ 6 Haftung des Mieters
Der Mietgegenstand ist nur zur persönlichen Nutzung zu verwenden. Verkauf und Weitervermietung ist nicht statthaft. Der Mietgegenstand ist vollzählig, sauber und intakt zurückzugeben. Der Mieter ist berechtigt, die Mietgegenstände vor Nutzung auf Beschädigungen zu untersuchen und diese dokumentieren zu lassen. Der Mieter haftet für alle Schäden oder Verluste, die während des Zeitraumes der Benutzung an den Mietgegenständen auch durch Einwirkung Dritter aufgetreten sind. Es ist voller Ersatz für Verlust oder Reparaturkosten zu leisten. Für Schäden an Sachwerten, der eigenen Person oder an Dritten, die durch den unsachgemässen Umgang mit den Mietgegenständen entstehen, (Wehrbefahrung, Nichtbeachten von Verkehrsregeln, Alkoholgenuß etc.)) haftet der Mieter. Der Vermieter behält sich vor, vom Mieter für die Dauer des Mietzeitraumes ein Pfand zu fordern. Dieses kann in besonderen Fällen (Materialverluste, Beschädigungen sowie Verunreinigungen, die die nachträgliche Reinigung des Mietgegenstandes durch den Vermieter erforderlich machen) einbehalten werden.

 

§ 7 Haftung des Vermieters
Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind nur dann nicht ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine fahrlässige Handlung des Vermieters in technischer oder organisatorischer Hinsicht zurückzuführen ist.

 

§ 8 Nutzereignung und Nutzungsbedingungen
Jeder Nutzer der Mietgegenstände ist selbst dafür verantwortlich, das er gesundheitlich und körperlich in der Lage ist, die ihm überlassenen Mietgegenstände sachgerecht zu nutzen und die durch die Nutzung entstehenden Risiken einzuschätzen. Dies betrifft seine Schwimmfertigkeiten und die Fähigkeit, Fahrrad zu fahren. Beim Führen von Wassersportgeräten sind die zur Verfügung gestellten Hilfs–  und Rettungsmittel anzulegen. Das Befahren von Wehranlagen wird vom Vermieter nicht gestattet. Der Vermieter ist berechtigt, zu einem bestimmten Termin bereits gebuchte Bootstouren bei Gefährdung durch widrige Witterungsbedingungen abzusagen oder zu verschieben. Ebenso ist der Vermieter berechtigt, Mieter mit bestätigtem Mietvertrag, die er für nicht geeignet hält, die Mietgegenstände sachgerecht zu bedienen, vom Mietvertrag auszuschließen. Dies gilt besonders für unter Drogen- und Alkoholeinfluß stehende Personen. Eventuell geleistete Vorauszahlungen werden in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.

 

§ 9 Sonstiges
Sollten Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so betrifft dies nicht die Gültig-keit der übrigen Bestimmungen.

 

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Firma Bike und Boot Camp Saalfeld.